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BFH, 16.07.2012 - V R 40/11 |
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.02.2011 - 16 K 2050/09
- BFH, 16.07.2012 - V R 40/11
- BFH - III R 18/11 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17
Verpflichtung der Familienkasse zum Erlass von unberechtigt ausgezahltem, beim …
Der Senat folgt daher insoweit nicht der Auffassung des FG Düsseldorf vom 24. Februar 2011 ( 16 K 2050/09 KG, [...] Revisionsverfahren V R 40/11 in der Hauptsache erledigt).Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , Revision V R 22/16 erledigt durch Rücknahme, sowie Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO und vom 24. Februar 2011 16 K 2050/09 Kg, Revision V R 40/11 erledigt durch Hauptsacheerledigung) und des FG Bremen (Urteil vom 28. August 2014 3 K 9/14 (1)), dass es nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn bei der Verletzung von Mitwirkungspflichtigen ein Billigkeitserlass versagt werde; die Kindergeldkassen wollten hiermit berechtigterweise vermeiden, dass betroffene Kindergeldberechtigte, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem SGB II , ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der Familienkasse nicht nachkommen würden, weil das Vermeiden dieses Aufwandes für sie folgenlos wäre.